Verbotene und eingeschränkte Waren

Charakter der transportierten Sendungen

Die Sendungen dürfen keine folgenden Gegenstände enthalten:
  1. Banknoten und Umlaufmünzen, Edelmetalle und daraus hergestellte Artikel, Perlen und Edelsteine sowie daraus hergestellte Artikel,
  2. Wertpapiere, Briefmarken und ähnliche Gegenstände wie Sparbücher und Scheckhefte, Wechsel, Kreditkarten, Briefe von Banken und Kreditinstituten, SIM-Karten,
  3. Kunstwerke und Werke von besonderem kulturellen und historischen Wert sowie Sammlungen,
  4. Gebrauchte oder beschädigte Autos,
  5. Gebrauchte oder beschädigte Maschinen oder Geräte ohne genaue Angabe des Schadensausmaßes oder der Wertminderung,
  6. Lebende Tiere,
  7. Waffen oder Waffenteile, Nachbildungen von Waffen, Munition und Sprengstoffe, Butterflymesser, Stoßdolche, Springmesser, Fallmesser, Shuriken (Ausnahme: ein Springmesser mit einer Klingenlänge von maximal 8,5 cm, das nicht beidseitig geschliffen ist). Siehe Liste der deutschen Zollverwaltung,
  8. Radioaktive Stoffe,
  9. Drogen und psychotrope Substanzen,
  10. Übersiedlungsgut und persönliche Gegenstände ohne genaue Angabe des Wertverlustes,
  11. Giftige und ätzende Stoffe,
  12. Ansteckungsgefährliche biologische Stoffe,
  13. Pornografie,
  14. Müll,
  15. Kohlendioxid in fester Form,
  16. Druckgasbehälter (Sprays), verdichtetes oder verflüssigtes Gas sowie Gas in Schmelze (UN 1950),
  17. Flüssigkeiten, die aus der Verpackung austreten oder diese durchdringen können,
  18. Extrem zerbrechliche Gegenstände, die nicht speziell und geeignet verpackt sind, um eine Beschädigung durch die übliche Handhabung beim Transport zu verhindern,
  19. Biologische Agenzien und Toxine, oxidierende, entzündbare und andere chemische Stoffe, die nach § 2 des tschechischen Gesetzes Nr. 356/2003 über chemische Stoffe und über die Änderung anderer Gesetze in der Fassung geltender Änderungen als gefährlich eingestuft sind, Verordnung Nr. 474/2002 in Verbindung mit Gesetz Nr. 281/2002 über Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot bakteriologischer (biologischer) und Toxinwaffen und über die Änderung des Handelsgesetzbuchs,
  20. Stoffe, die dem ADR-Regime unterliegen, einschließlich aller Arten von Abfall*,
  21. Verbrauchssteuerpflichtige Waren, Alkohol (Spirituosen, Wein, Bier, Zigaretten, Tabak, Mineralöle, Heizöl, Kraftstoff usw.),
  22. Sendungen aus Ländern außerhalb der EU,
  23. Sendungen, deren Wert 1000 EUR oder den maximalen Haftungswert des im Speditionsauftrag vorgesehenen Frachtführers übersteigt. Diese Sendung muss bei der Auftragserstellung ordnungsgemäß deklariert und versichert werden. Im Falle einer unzulässigen Einreichung einer Sendung, die einen Wert von 1000 EUR oder den maximalen Haftungswert des Frachtführers übersteigt, haftet der Spediteur nicht für Schäden an der Sendung, die 1000 EUR oder den maximalen Haftungswert des vorgesehenen Frachtführers übersteigen. Liegt der tatsächliche Wert der Sendung unter dem vom Kunden angegebenen Wert, haftet der Spediteur nicht für Schäden, die den tatsächlichen Wert übersteigen.
  24. Übermaßige und palettierte Sendungen. Der Spediteur transportiert Sendungen, die nicht länger als 200 cm sind (in einige Nicht-EU-Länder: 120 cm) und bei denen die Summe aus 1 x Länge + 2 x Breite + 2 x Höhe 300 cm nicht überschreitet und deren Gewicht 30 kg nicht überschreitet (in einige Nicht-EU-Länder: 20 kg). Bitte prüfen Sie in der Preisliste der Versandkosten, wie große Sendungen wir in Ihr Land verschicken können.
  25. Arzneimittel ohne vorherige Zustimmung des Spediteurs. Nach Genehmigung ist die Menge nur auf den persönlichen Gebrauch beschränkt.
  26. Sendungen, die nicht ordnungsgemäß bezahlt wurden.
    Wenn der Spediteur darüber informiert wird, dass die Sendung noch nicht bezahlt ist, wird dem Kunden eine Frist von 5 Tagen eingeräumt, um eine Erklärung abzugeben, Abhilfe zu schaffen und die Zahlung per Banküberweisung vorzunehmen. Die Zahlungsbestätigung muss von der E-Mail-Adresse der Bank des Kunden gesendet werden. Wird die Schuld nicht beglichen, wird die unbezahlte Sendung auf Kosten des Kunden an den Absender zurückgesandt. Im Falle eines Missbrauchs einer Kreditkarte im Zusammenhang mit einer bereits im Sammeldepot gelagerten Sendung (z. B. basierend auf Informationen des Kreditkartenanbieters) behält sich der Spediteur das Recht vor, die Sendung auf Kosten des Kunden an den Absender zurückzusenden.
  27. Als gefährlich eingestufte Batterien wie nasse auslaufende/nicht auslaufende Blei-Säure-/Alkalibatterien (üblich in Autos, Elektrorollstühlen) oder Powerbanks (tragbare Ladegeräte) sowie alle beschädigten Batterien.
  28. Elektronische Geräte, die Lithium-, Zink- oder Alkalibatterien enthalten. (wie Mobiltelefone oder Digitalkameras) – Die Deutsche Post hat den Versand per Luftfracht von Gegenständen, die eine Lithium- oder Alkalibatterie enthalten, verboten. Sendungen mit Lithium- oder Alkalibatterien bis 5 kg können über UPS verschickt werden (siehe UPS-Anweisungen).
  29. Lithium-Ionen-Batterien/-Zellen, die nicht zusammen mit dem Gerät verpackt oder in dieses eingebaut sind (UN3480),
  30. Entzündbare Feststoffe wie Magnesium, Phosphor, Kalium, Natrium, Natriumhydrid, Zinkpulver,
  31. Entzündbare Toilettenartikel wie Nagellack, Parfüm, Eau de Toilette und Rasierwasser,
  32. Feuerzeuge oder Feuerzeugnachfüllungen, die brennbares Gas oder brennbare Flüssigkeit enthalten, einschließlich Benzinfeuerzeuge und Butanfeuerzeuge,
  33. Streichhölzer,
  34. Umweltabfälle, einschließlich Altöl und gebrauchte Batterien,
  35. Sprengstoffe wie Sprengkapseln und Bestandteile von Autoairbags, Feuerwerkskörper, Signal- und Bengalfackeln,
  36. Pestizide, giftige Herbizide und Insektizide,
  37. Oxidierende Stoffe oder organische Peroxide, z. B. Desinfektionsmittel und Nitrate, Haarfarben und andere Peroxide enthaltende Farben,
  38. Ansteckungs- und/oder biologische Stoffe (UN2814, UN2900, UN3373), die voraussichtlich Krankheitserreger oder andere Agenzien enthalten, die Krankheiten bei Menschen oder Tieren verursachen können, wie Bakterien, Viren, Parasiten, Prionen,
  39. Airbag-Inflatoren und -Module oder Gurtstraffer, die in fertigen Fahrzeugkomponenten installiert sind oder separat vorliegen,
  40. Gifte und toxische Stoffe, die bei Einatmung, Verschlucken oder Hautkontakt Verletzungen oder den Tod verursachen können, wie Arsen, Cyanid, Rattengift,
  41. Gase einschließlich brennbarer, nicht brennbarer, komprimierter und giftiger Gase, Butan, Ethan, Methan, Propan, Feuerlöscher, Tauchflaschen,
  42. Kohlendioxid, fest (Trockeneis),
  43. Ätzende Stoffe wie Säuren, ätzende Farben und Lacke, Rostentferner, Natronlauge, Quecksilber und Gallium,
  44. Fernseher über 21 Zoll, LCDs über 21 Zoll, verpackte Möbel über 15 kg, Subwoofer und Lautsprecher über 5 kg, Toilettenschüsseln, Waschbecken, Spiegel, weiße Ware über 5 kg (insbesondere Küchengeräte, Waschmaschinen, Kühlschränke, Dunstabzugshauben, Kochfelder, Öfen usw.), Stoßstangen, Spoiler, Kotflügel, Auspuffanlagen, große Autoteile, Fahrräder (außer Kinderfahrräder).
  45. Nahrungsergänzungsmittel und Futtermittel tierischen Ursprungs (siehe Zollbeschränkungen), Lebensmittel für gewerbliche Zwecke, verderbliche Waren und Lebensmittel, die nicht hermetisch versiegelt sind. Der Kunde muss die Einfuhrbedingungen am Bestimmungsort beachten und den Spediteur informieren.
  46. Fälschungen und Produkte, die wahrscheinlich Marken- und Urheberrechte Dritter verletzen.
  47. Pflanzen, einschließlich ihrer Wurzeln, Samen und Pilzmyzel (mushroom spawn).
*Hinweis: ADR (Accord Dangereuses par Route); gefährliche Gegenstände, die Entflammbarkeit, Ätzwirkung oder Explosivität verursachen, sowie Gegenstände, deren Transport die Sicherheit von Personen, Eigentum und Umwelt gefährden kann.